Ab 2025 wird’s ernst(er): Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich zur Pflicht. Weg mit Papier und PDFs – her mit digitalen, maschinenlesbaren Formaten wie XRechnung. Ziel ist nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch die einfachere Kontrolle durch die Finanzbehörden. Was das im Alltag bedeutet, welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten und wie sich Krankenhäuser und Kliniken jetzt vorbereiten können.

Ab 2025 wird in Deutschland die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich (Business-to-Business) eingeführt. Dahinter verbirgt sich ein elektronisches Dokument, das strukturierte Daten enthält und somit maschinell verarbeitet werden kann. Zu den gängigen Formaten zählen etwa XRechnung oder ZUGFeRD, die den Anforderungen an eine automatisierte Weiterverarbeitung entsprechen. Im Gegensatz dazu gelten zum Beispiel PDF-Dokumente, die keine maschinell auswertbare Struktur aufweisen, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als E-Rechnungen.

Wer also Rechnungen im Rahmen von steuerpflichtigen B2B-Geschäften stellt, muss umsteigen. Das betrifft alle inländischen Geschäfte zwischen Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Das Prozedere verfolgt gleich mehrere Ziele: Zum einen soll die Effizienz der Buchhaltungsprozesse durch Digitalisierung steigen. Außerdem wird die Datenqualität verbessert, was eine einfachere Kontrolle durch die Finanzbehörden ermöglicht. Ein Beispiel: Bei einer E-Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unveränderbar in seiner ursprünglichen Form vorliegt. So ist es beim Bundesfinanzministerium nachzulesen.

Weitergehende Informationen:
Seit Mitte November 2024 bietet das Bundesfinanzministerium zu der geplanten Umstellung ausführliche FAQ an.

Wie ist der Zeitplan?

Die Einführung erfolgt schrittweise, wobei der 1. Januar 2025 als Stichtag für die allgemeine Anwendung im B2B-Bereich gilt. Ab diesem Datum müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, während der Versand von Papierrechnungen oder PDFs unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2026 gestattet bleibt. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro haben sogar bis Ende 2027 Zeit, die Umstellung abzuschließen. Ausnahmen gibt es unter anderem etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.

Was ist jetzt zu tun?

Um rechtzeitig für die E-Rechnungspflicht gerüstet zu sein, können Krankenhäuser und Kliniken jetzt schon Vorbereitungen treffen. Zunächst könnten sie ihre IT-Systeme und Buchhaltungsprozesse überprüfen und anpassen, um den Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung gerecht zu werden. Wichtig ist auch, frühzeitig die eingesetzten Softwarelösungen zu überprüfen und, falls nötig, Anbieter zu kontaktieren, die E-Rechnungsformate wie XRechnung unterstützen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Mitarbeitende zu schulen, um sie auf die neuen Prozesse vorzubereiten (siehe Checkliste).

Checkliste: Ist Ihr Krankenhaus vorbereitet? 
Welche Mitarbeitenden müssen geschult werden?
Welche Schnittstellen sind notwendig?
Welche Formate (XRechnung, ZUGFeRD) sollen unterstützt werden?
Sind diese Lösungen für den Umgang mit E-Rechnungen geeignet?
Welche Softwarelösungen werden derzeit genutzt?
Welche Prozesse müssen angepasst werden?

Gesetzliche Anforderungen, XRechnungen, Digitalisierung und Archivierung: Im Interview erläutert Axel Riemer, Prokurist/Produkt- und Partnermanagement, wie DMI seine Kunden bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht begleiten kann.

Wie hilft DMI Unternehmen konkret bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht?
Axel Riemer: DMI unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht durch ein umfassendes Lösungsportfolio, das speziell auf die Anforderungen der digitalen Transformation ausgerichtet ist. Dazu gehören unter anderem Dienstleistungen für die elektronische, beweiswerterhaltende Archivierung und den sicheren Austausch digitaler Dokumente. Mit Partnern für das Dokumentenmanagement und unseren Erfahrungen bei Prozessoptimierung bietet DMI Beratung und technische Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, aus einer Hand.  
Stichwort XRechnung: Wie profitieren Kliniken und Krankenhäuser?
Riemer: Insbesondere bei der Verarbeitung und Integration von XRechnungen bietet DMI wertvolle Unterstützung. Als erfahrener Dienstleister digitalisiert DMI eingehende Rechnungen und bereitet die eingehenden Rechnungsdokumente für die weitere Verarbeitung auf. Bei der Verarbeitung von XRechnungen stellen unsere Projektpartner Visualisierungsmöglichkeiten der digitalen XRechnungs-Datenströme zur Verfügung. Somit werden durchgängige digitale Workflows ermöglicht. Dadurch können Unternehmen die Anforderungen der E-Rechnungsverordnung effizient erfüllen und profitieren gleichzeitig von einer verbesserten Transparenz und schnelleren Prozessen.
Was bedeutet das für den digitalen Rechnungseingangsprozess?
Riemer: Die Rechnungseingangsverarbeitung wird durch umfassende digitale Lösungsbausteine von DMI und Partnern verbessert, die gesamte Prozesskette wird abgedeckt. Damit wird der Übergang von papiergebundenen zu digitalen Prozessen erleichtert. Eingehende Rechnungen, ob papierbasiert oder elektronisch, werden in einem unserer zertifizierten Dienstleistungszentren in Deutschland verarbeitet. Hier kommen automatische Belegerkennung und manuelle Nachbearbeitung zum Einsatz, um alle relevanten Daten zu erfassen und vollständig in ihr bestehendes Buchhaltungssystem und in den zukünftigen Workflow zu integrieren.
 Zusätzlich bietet DMI Schnittstellenlösungen, die eine nahtlose Verbindung zu den bestehenden IT-Systemen der Kunden ermöglichen. Der digitale Workflow wird durch Partnerschaften mit Unternehmen wie NEXUS / MARABU und xSuite optimiert, wodurch eine effiziente, transparente und flexible Bearbeitung der Rechnungen sichergestellt wird. Dies erleichtert Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und optimiert gleichzeitig ihre internen Prozesse.
Welche Lösungsbausteine unterstützen die Archivierung der Eingangsrechnungen?
Riemer: Die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Archivierung von Eingangsrechnungen ist ja keine neue Anforderung, sondern seit langer Zeit gefordert. Mit der E-Rechnungspflicht werden jetzt viele unserer Kunden an die Erfüllung dieser Anforderung zusätzlich erinnert. Mit unseren Bausteinen um den DMI DPaaS-Dienst (DPaaS steht für Digital Preservation as a Service – Digitale Bewahrung als Dienst) haben unsere Kunden effiziente Schnittstellen für ihre DMS und Workflow-Systeme. AVP-Kunden profitieren zusätzlich von der vorhandenen Integration via SAP ArchiveLink. Damit ist die Umsetzung einer Archivierungsstrategie für den medizinischen sowie für den Verwaltungsbereich mit den gleichen zertifizierten Prozessen und der höchsten Sicherheit möglich.
Digitale verwaltung

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Axel Riemer
Produkt- und Partnermanagement, Prokurist