Das ändert sich zum 01.01.2024

 Alles auf einen Blick
Sie haben bereits gemeinsam mit DMI die Voraussetzungen geschaffen, dass die KDL-klassifizierte Patientendokumentation für die Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den Richtlinien in Anhang 1 der „elektronischen Verordnungsverarbeitung“ (eVV) bereitgestellt werden kann?
Prima. Dank Ihrer Entscheidung für unsere erweiterten Systemdienstleistungen haben Sie bereits eine solide Basis für die eVV-konforme MD Kommunikation gelegt.
Beachten Sie bitte, dass ab 01.01.2024 Ihre Dokumentation „eVV-konform“, d.h. klassifiziert mit KDL-Kode, IHE-XDS class- und typeCode via LE-Portal an den MD übermittelt werden muss. 
Durchführungshinweise

Unsere Durchführungshinweise, zusammengestellt aus der Praxis, geben Ihnen Orientierung für die Umsetzung. 

Wissenswertes

Hier finden Sie die technische Anlage der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft sowie die zusammenfassende Vereinbarung zur eVV.

Kontakt

Sollten Fragen offen bleiben, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf. Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail an evv@dmi.de

Sind Sie bereit für die eVV?  

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich mit der „elektronischen-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung“ (eVV) gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG am 9. Juni 2021 auf eine bundeseinheitliche Kommunikation mit den Medizinischen Diensten geeinigt. 

Damit stellen sie die Weichen für die digitale Zukunft des deutschen Gesundheitswesens. 

Was bedeutet die eVV für die Digitalisierung der Patientenakten?

Die technische Anlage der eVV regelt ab dem 1. Juli 2022 die Vorgaben für die Beschaffenheit und Übermittlung der digitalisierten Belege mit folgenden Schwerpunkten:

1. Die Qualität der Digitalisierung der Patientenakten

Mit der Erfüllung der Technischen Richtlinie TR 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dieser Anforderung vollumfänglich entsprochen. 

2. Die Klassifizierung der Dokumente

Mit der Klassifizierung auf Basis der Klinischen Dokumentenklassenliste (eventcodeList = KDL) als "Value Sets" der Initiative Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) wird dieser Anforderung vollumfänglich entsprochen. Ab dem 1. Januar 2024 ist das von DMI bereits angewandte Verfahren für die Dokumentenklassifizierung verpflichtend.

3. Die Übermittlung der Vorgangsdateien

Mit den normgerecht digitalisierten und klassifizierten Belegen der Patientenakten sowie der Bindung mehrseitiger Dokumente, jeweils zu einer PDF Multipage Datei, wird die Grundlage für die geforderte Übermittlung der Vorgangsdateien an das LE-Portal geschaffen.

Lesen Sie mehr zum Thema eVV in unserer neuen Ausgabe der ArchivAktiv.

5 Fragen zum Thema "Erlössicherung gemäß eVV" an Annett Müller, DMI

Gut aufgestellt mit DMI.

Als führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen im deutschen Gesundheitswesen erfüllt DMI alle zuvor genannten Anforderungen der eVV.

Im Schulterschluss mit KIS-/DMS-Partnern ebnen wir den Weg zur effizienten elektronischen Datenübermittlung. Dies wird perspektivisch auch die souveräne digitale Kommunikation zu weiteren Leistungserbringern (KIM) und den Patienten (EPA) unterstützen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Beratern auf. 

Wir freuen uns auf Ihr Projekt.

Experten-Statement
 
 
 
 
 
 

„Das zentrale Werkzeug im MD-Kontext behält seinen herausragenden Stellenwert: die digitale konsolidierte Patientenakte. Neue Anforderungen wie die elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung setzen digital verfügbare Patientenakten ebenso voraus wie Tools für eine automatische Zuordnung von Dokumententypen zwischen MD und Krankenhaus. Mit seinem Lösungsportfolio ‚Archivar 4.0‘ sorgt DMI dafür, dass der Betrieb von heute und die Digitalstrategie von morgen zukunftssicher aufgestellt sind.“

Dr. med. Nikolai von Schroeders

evv

Sie brauchen Unterstützung bei der Umstellung gemäß eVV?

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung: 
per Webkonferenz, per Telefon und auch in einem persönlichen Termin.

Karin Henke
Vertrieb, Fachberatung