Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigt der wirtschaftliche Druck auf Ihr Haus. Ab 1. Januar 2027 werden die zulässigen Prüfquoten für vollstationäre Krankenhausabrechnungen deutlich angehoben.
Angst vor Mehraufwand durch höhere Prüfquoten haben unsere Kunden nicht:
„Beim MD-Prüfprozess setzen wir auf die Lösungen der DMI Gruppe und sind damit seit Jahren rundum zufrieden. Entsprechend machen wir uns aktuell auch keine Sorgen um einen eventuellen Mehraufwand ab Januar 2027, sollten die Prüfquoten im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steigen, weil der Prozess bei uns reibungslos funktioniert und damit personell wenig Ressourcen bindet."
Diana Kreisch, Patientenverwaltung Diakoniekrankenhaus Naëmi Wilke Guben gGmbH
Warum man in Guben den steigenden Prüfquoten gelassen gegenübersteht?
Die Prüfquote wird künftig stärker an die Abrechnungsqualität des einzelnen Hauses gekoppelt. Heißt übersetzt:
Je höher der Anteil regelkonformer, unbeanstandeter Abrechnungen eines Krankenhauses ist, desto niedriger fällt die Prüfquote aus. Insofern hat jedes Krankenhaus weiterhin einen erheblichen Einfluss auf seine Prüfquote.
Reduzieren auch Sie Ihren Aufwand jetzt!
„Schlechte analoge Prozesse werden durch Erzeugen eines PDF nicht zu guten digitalen Prozessen. Mit DMI haben unsere Kliniken die ersten Schritte in der strukturierten digitalen Transformation von Behandlungsunterlagen gemacht. Es ist ein spannender Lernprozess mit kompetenten und erreichbaren Ansprechpartnern bei DMI. Auch für Aufgaben abseits des Standards findet sich immer eine Lösung.“
DMI übernimmt:
Dadurch entsteht ein durchgängiger, digitaler Prozess von der Fallbearbeitung bis zur MD-Kommunikation.
Automatisierte Prozesse entlasten Medizincontrolling und Kodierfachkräfte.
Vollständige und nachvollziehbare Unterlagen reduzieren das Risiko von Erlöskürzungen und Rückforderungen
Dokumentationslücken werden frühzeitig erkannt und geschlossen.
Krankenhäuser sind besser auf neue regulatorische Anforderungen vorbereitet.

